Bewerbungsschreiben & Besichtigung: So überzeugst du

Bewerbungsschreiben und Besichtigung: So überzeugst du die Genossenschaft

7 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Geprüft am Redaktion Laos.io · Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Genossenschaften achten neben den Finanzen auf die Haushaltsgrösse und darauf, ob du zur Gemeinschaft passt.
  • Ein kurzes, persönliches Schreiben (maximal eine Seite) wirkt besser als ein Standardbrief.
  • An der Besichtigung zählen Pünktlichkeit, vorbereitete Fragen und ehrliche, konkrete Antworten.
  • Hörst du nach der Frist nichts, frag einmal kurz nach. Halte dich exakt an die Vorgaben im Inserat – unvollständige Bewerbungen fallen oft früh heraus.

Auf eine freie Genossenschaftswohnung in der Stadt melden sich oft Dutzende, manchmal Hunderte Haushalte. Die Genossenschaft muss aus diesem Stapel in kurzer Zeit auswählen – und sortiert zuerst alles aus, was unvollständig ist oder nicht zu den Vorgaben passt. Mit einem sauberen Dossier und einem persönlichen Schreiben kommst du in die engere Wahl. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie ein gutes Motivationsschreiben aufgebaut ist, worauf es bei der Besichtigung ankommt und wie du nachfasst.

Worauf Genossenschaften bei der Auswahl achten

Genossenschaften wählen nicht einfach den Haushalt mit dem höchsten Einkommen. Die meisten vergeben ihre Wohnungen nach einem Vermietungsreglement, das neben den Finanzen weitere Kriterien kennt:

  • Belegung: Passt die Zahl der Personen zur Zimmerzahl? Viele Genossenschaften verlangen eine Mindestbelegung, eine häufige Faustregel ist «Zimmer minus eins».
  • Tragbarkeit: Kannst du die Miete dauerhaft bezahlen? Oft wird mit einer Faustregel von etwa einem Drittel des Einkommens gerechnet.
  • Zahlungsmoral: Der Betreibungsregisterauszug sollte sauber sein.
  • Durchmischung: Viele Genossenschaften möchten in einer Siedlung unterschiedliche Haushalte – Familien, Paare, Alleinstehende, verschiedene Altersgruppen.
  • Interne Bewerbende: Mitglieder, die innerhalb der Genossenschaft umziehen möchten, haben oft Vorrang.
  • Subventionierte Wohnungen: Hier gelten zusätzlich Einkommens- und Vermögenslimiten und teilweise Wohnsitzregeln.

Lies das Inserat und – falls vorhanden – das Vermietungsreglement genau, bevor du dich bewirbst. Mehr zu den Regeln erfährst du im Ratgeber Belegungsvorschriften und Einkommenslimiten.

Vor dem Schreiben: das Dossier bereithalten

Das beste Schreiben nützt wenig, wenn Unterlagen fehlen. Halte das Bewerbungsformular der Genossenschaft, einen aktuellen Betreibungsregisterauszug, einen Einkommensnachweis, eine Ausweiskopie und – bei subventionierten Wohnungen – die letzte Steuerveranlagung bereit. Welche Dokumente genau dazugehören und worauf du bei jedem achten musst, zeigt unsere Checkliste fürs Bewerbungsdossier.

Den Betreibungsregisterauszug stellt das Betreibungsamt deiner Wohngemeinde aus, in vielen Kantonen auch online. Die Gebühr ist schweizweit einheitlich: CHF 17 für den Auszug, CHF 18 inklusive Zustellung per Post, Fax oder elektronisch und CHF 22 bei Zustellung per eingeschriebener Post (Art. 12a GebV SchKG). Wer in den letzten Jahren umgezogen ist, braucht unter Umständen auch einen Auszug vom früheren Wohnort.

Das Motivationsschreiben: kurz, persönlich, konkret

Das Schreiben ist deine Chance, aus dem Stapel herauszustechen. Die Verwaltung liest es in wenigen Sekunden; es muss deshalb auf einen Blick zeigen, wer ihr seid und warum ihr zu dieser Wohnung passt.

Bewährter Aufbau

  1. Einstieg: Für welche Wohnung bewirbst du dich (Adresse, Zimmerzahl, Referenznummer)?
  2. Wer seid ihr? Personen im Haushalt, Alter der Kinder, Berufe – kurz und sympathisch.
  3. Warum diese Wohnung? Zum Beispiel Arbeitsweg, Schule, Nähe zu Familie, Grösse passend zur Haushaltsgrösse.
  4. Warum diese Genossenschaft? Was gefällt dir an ihr – Siedlung, Leitbild, Gemeinschaftsangebote?
  5. Was bringst du mit? Engagement in Nachbarschaft, Verein oder Siedlungskommission, handwerkliche oder organisatorische Fähigkeiten.
  6. Abschluss: Hinweis auf das vollständige Dossier, Verfügbarkeit für die Besichtigung, Kontaktangaben.

Häufige Fehler

  • Ein austauschbarer Serienbrief, der die Genossenschaft nicht einmal beim Namen nennt
  • Mehr als eine Seite Text
  • Rechtschreibfehler oder falsche Angaben zur Wohnung
  • Versprechen, die nicht glaubwürdig sind («Wir engagieren uns in jeder Kommission»)
  • Fehlende Angaben zur Haushaltsgrösse, obwohl die Belegung entscheidend ist

Wenn dir das Formulieren schwerfällt, hilft unser KI-Generator für Bewerbungsschreiben: Er erstellt aus deinen Angaben und dem Inserat einen persönlichen Entwurf, den du anschliessend anpasst.

Timing: Warum die ersten Tage zählen

Viele Genossenschaften schreiben eine Wohnung nur wenige Tage aus oder schliessen die Bewerbungsphase, sobald genug Bewerbungen eingegangen sind. Manche verlosen Besichtigungstermine unter den ersten Anmeldungen. Wer erst nach einer Woche reagiert, ist häufig zu spät.

Deshalb lohnt es sich, das Dossier schon vor der Wohnungssuche bereitzuhalten und neue Inserate früh zu sehen. Auf Laos.io kannst du dafür ein Suchabo einrichten: Du legst Region, Zimmerzahl und Budget fest. Mit Premium (CHF 15 pro Monat, 5 Tage kostenlos testen) wirst du per E-Mail oder WhatsApp informiert, sobald wir eine passende Wohnung erfassen; ohne Premium siehst du neue Inserate nach 24 Stunden auf Laos.io.

Was Genossenschaften verlangen – Daten von Laos.io

In unserem Verzeichnis haben 466 Genossenschaften ihre Aufnahmebedingungen publiziert. Am häufigsten nennen sie:

Aufnahmebedingungen von 466 Genossenschaften (Mehrfachnennungen)
BedingungGenossenschaftenAnteil
Anteilscheine zeichnen35376 %
Mitgliedschaft / Beitritt30365 %
schriftliche Bewerbung, Formular oder Dossier9921 %
Wohnsitz oder Selbstbewohnung6614 %
Beitritts- oder Aufnahmegebühr6213 %
Statuten, Vermietungsreglement5311 %
Betreibungsregisterauszug4610 %
Belegungsvorschriften398 %

Dass nur ein Teil ausdrücklich einen Betreibungsregisterauszug erwähnt, heisst nicht, dass die anderen darauf verzichten – oft wird er erst im Bewerbungsformular verlangt. Leg ihn deshalb am besten immer bei.

Tempo zählt: Auf den Immobilienportalen sind 16 % der Inserate für Genossenschaftswohnungen nach einem Tag wieder offline, im Median bleibt ein Inserat 8,1 Tage online (n = 2’984). Neue Inserate erscheinen fast nur unter der Woche – am Wochenende sind es nur 7 %. Die meisten Bezugstermine sind Monatsanfänge: 66 % fallen auf den Ersten eines Monats, 27 % auf den 15. oder 16.

Aufnahmebedingungen: Angaben der Genossenschaften in unserem Verzeichnis, nach Stichworten ausgewertet. Online-Dauer: 2’984 beendete Inserate auf Homegate, ImmoScout24, Flatfox und Newhome seit 03.10.2025. Wochentag: Publikationszeitpunkt laut Portal (6’292 Inserate). Stand 03.10.2026.

Besichtigung und persönliches Gespräch

Nicht jede Genossenschaft führt eine Besichtigung durch, bevor sie auswählt – manchmal erfolgt sie erst nach der Vorauswahl. Wenn du eingeladen wirst:

  • Pünktlich sein und möglichst mit allen Personen, die einziehen sollen.
  • Unterlagen dabeihaben – ausgedruckt, falls die Genossenschaft das Dossier vor Ort entgegennimmt.
  • Fragen vorbereiten: zur Höhe der Anteilscheine, zu den Nebenkosten, zum Bezugstermin, zu Gemeinschaftsräumen.
  • Interesse zeigen, ohne zu drängen. Genossenschaften suchen Menschen, die langfristig bleiben und sich wohlfühlen.

Manche Genossenschaften führen zusätzlich ein kurzes Gespräch. Typische Fragen sind: Warum möchtet ihr in einer Genossenschaft wohnen? Wie stellt ihr euch das Zusammenleben in der Siedlung vor? Wie sieht eure finanzielle Situation aus? Ehrliche, konkrete Antworten wirken besser als auswendig gelernte Sätze.

Nachfassen: freundlich und kurz

Hörst du nach der Frist im Inserat nichts, darfst du einmal kurz nachfragen – per E-Mail oder Telefon, mit Adresse der Wohnung und deinem Namen. Frag, ob deine Unterlagen vollständig angekommen sind und bis wann die Genossenschaft entscheidet. Mehrfaches Nachhaken wirkt dagegen eher aufdringlich.

Nach der Zusage: Mitgliedschaft und Anteilscheine

Bekommst du den Zuschlag, wirst du – falls noch nicht geschehen – Mitglied der Genossenschaft und bezahlst das Anteilscheinkapital. Je nach Wohnung sind das einige tausend bis mehrere zehntausend Franken; der Betrag ist in der Regel vor dem Einzug fällig. Plane die Finanzierung deshalb früh. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zum Anteilschein.

Was tun nach einer Absage?

Absagen gehören dazu – bei beliebten Wohnungen gewinnt am Ende nur ein Haushalt. Lass dich nicht entmutigen:

  • Frag freundlich nach, ob du für ähnliche Wohnungen vorgemerkt werden kannst oder ob die Genossenschaft eine Interessentenliste führt.
  • Überprüfe deine Kriterien: Andere Quartiere, Gemeinden oder Wohnungsgrössen erhöhen deine Chancen deutlich.
  • Verbessere dein Dossier Schritt für Schritt, statt jedes Mal neu anzufangen.
  • Bleib dran: Wer regelmässig und schnell reagiert, kommt irgendwann zum Zug.

Mehr zur Strategie liest du im Ratgeber Genossenschaftswohnung bekommen und im Ratgeber zu Wartelisten. Alle freien Wohnungen findest du auf der Übersicht der Genossenschaftswohnungen, zum Beispiel im Kanton Zürich oder in Bern.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Betreibungsregisterauszug sein?

Die meisten Vermieter und Genossenschaften erwarten einen Auszug, der nicht älter als etwa drei Monate ist. Du bestellst ihn beim Betreibungsamt deines Wohnorts, in vielen Kantonen auch online. Die Gebühr beträgt CHF 17, inklusive Zustellung per Post oder elektronisch CHF 18, per eingeschriebener Post CHF 22 (Art. 12a GebV SchKG). Von 466 Genossenschaften mit publizierten Aufnahmebedingungen in unserem Verzeichnis nennen 46 ausdrücklich einen Betreibungsregisterauszug (Stand 03.10.2026).

Was schreibe ich in ein Motivationsschreiben für eine Genossenschaft?

Wer du bist und wer mit dir einzieht, warum dich genau diese Wohnung und diese Genossenschaft interessieren, wie du dich in die Gemeinschaft einbringen möchtest und dass deine Finanzen geordnet sind – auf höchstens einer Seite, persönlich und konkret.

Soll ich nachfragen, wenn ich nach der Bewerbung nichts höre?

Ja, aber nur einmal und erst nach der Frist im Inserat: kurz per E-Mail oder Telefon, mit Adresse der Wohnung und deinem Namen. Frag, ob deine Unterlagen vollständig angekommen sind und bis wann entschieden wird.

Soll ich mich auch bewerben, wenn ich nicht alle Kriterien erfülle?

Bei zwingenden Kriterien wie Mindestbelegung oder Einkommenslimiten bei subventionierten Wohnungen hat eine Bewerbung kaum Chancen. Bei weichen Kriterien lohnt es sich, kurz zu erklären, warum die Wohnung trotzdem zu dir passt.

Quellen

Rechtliche Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind die Statuten, das Vermietungsreglement und das Inserat des jeweiligen Vermieters.

Weitere Ratgeber

Alle Ratgeber ansehen