Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen in dein Bewerbungsdossier für eine Genossenschaftswohnung gehören, wie aktuell sie sein müssen und wo du sie bekommst. Welche Dokumente ein Vermieter genau verlangt, steht im Inserat oder im Bewerbungsformular.
Typischerweise verlangen Genossenschaften und andere gemeinnützige Vermieter folgende Unterlagen:
Das Formular des Vermieters, vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt. Du findest es meist im Inserat oder auf der Website oder erhältst es an der Besichtigung.
Ein kurzes, persönliches Schreiben (höchstens eine A4-Seite): wer einzieht und warum diese Wohnung und dieser Vermieter zu dir passen. Wie du es aufbaust, zeigt unser Ratgeber zu Bewerbungsschreiben und Besichtigung.
Zeigt, ob gegen dich Betreibungen laufen oder Verlustscheine bestehen. Er sollte höchstens drei Monate alt sein, wenn der Vermieter nichts anderes verlangt. Du bestellst ihn beim Betreibungsamt deines Wohnorts, in vielen Kantonen auch online. Die Gebühr ist schweizweit einheitlich: CHF 17 für den Auszug, CHF 18 inklusive Zustellung per Post, Fax oder elektronisch, CHF 22 per eingeschriebener Post (Art. 12a GebV SchKG). Bist du in den letzten Jahren umgezogen, brauchst du unter Umständen auch einen Auszug vom früheren Wohnort.
Meist die letzten drei Lohnabrechnungen, allenfalls der Arbeitsvertrag – beides erhältst du von deinem Arbeitgeber. Ohne Erwerbseinkommen legst du zum Beispiel Renten- oder Stipendienbescheide oder die letzte Steuerveranlagung bei. Viele Vermieter achten darauf, dass die Miete in einem tragbaren Verhältnis zum Einkommen steht; manche nennen dafür eine Faustregel.
Kopie von Pass oder Identitätskarte. Ohne Schweizer Bürgerrecht zusätzlich eine Kopie deines Ausländerausweises (Aufenthaltsbewilligung).
Vor allem bei subventionierten Wohnungen verlangen Vermieter die letzte definitive Steuerveranlagung (nicht die Steuererklärung). Sie zeigt dein steuerbares Einkommen und Vermögen, damit der Vermieter Einkommens- und Vermögenslimiten prüfen kann. Du erhältst sie vom Steueramt nach der Veranlagung; eine Kopie kannst du dort nachbestellen.
Eine Bestätigung deiner bisherigen Verwaltung, dass du die Miete stets bezahlt hast und keine Mietschulden bestehen – in der Schweiz oft «Mietschuldenfreiheitsbestätigung» oder «Mietzinszahlungsbestätigung» genannt. Du fragst sie bei deiner aktuellen Verwaltung oder Vermieterin an. Eine kurze Referenz deines Arbeitgebers kann ergänzen.
Manche Vermieter verlangen zusätzlich einen Strafregisterauszug (beim Bundesamt für Justiz bestellbar) oder einen Nachweis deiner Privathaftpflichtversicherung. Leg solche Dokumente nur bei, wenn sie verlangt sind.
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